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Anwalt Schadenersatz Kindstot Erfurt
:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "TOTGEBURT" (TEIL 1) ::
Marler Zeitung vom 26.03.2004 – Totgeburt I
PROZESS RE: Das Landgericht Bochum hat im Nachtrag zur Verhandlung am Mittwoch den Chefarzt der Gynäkologie des Recklinghäuser Knappschaftskrankenhauses zu einem Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 15.000,00 Euro verurteilt.
Die Urteilsbegründung in einem Verfahren, in dem es um die Frage geht, ob dem Tod eines ungeborenen Kindes eine ärztliche Verfehlung zu Grunde lag oder nicht, steht noch aus.
Der Anwalt des Beklagten hat der Haftpflichtversicherung des Recklinghäuser Hospitals empfohlen, ungeachtet der noch ausstehenden Begründung einer Berufung gegen das Urteil sofort zuzustimmen.
Der Rechtsanwalt der Klägerin, Stefan Hermann (37) wertet das Urteil in einem Schreiben an unsere Zeitung als Beleg dafür, dass die werdende Mutter „ein Mitspracherecht, wenn nicht gar die Selbstbestimmung bezüglich eines Kaiserschnittes hat“.
Die Klägerin macht vor Gericht geltend, schon bei der stationären Aufnahme vor dem Geburtstermin im April 2001 einen Kaiserschnitt gewünscht zu haben.
Dorstener Zeitung vom 25.03.2004 – Totgeburt I
Urteil: 15.000,00 Euro Schmerzensgeld
Dorsten - Die Geschichte ist an Traurigkeit kaum zu überbieten. Vor drei Jahren verlor eine Frau (37) aus Dorsten ihre kleine Tochter. Die kleine Laetitia verstarb im Bauch ihrer Mutter. Arzt nun zur Rechenschaft gezogen.
Das Bochumer Landgericht verurteilte den Mediziner gestern zur Zahlung von 15.000,00 Euro Schmerzensgeld. Das ist sogar 50 Prozent mehr, als die Mutter gefordert hatte. Ihr Anwalt Stefan Hermann, ist voll zufrieden. „Wir haben das Gericht nicht nur überzeugt, sondern auch beeindruckt“, sagte der Experte für Arzthaftungsrecht unserer Zeitung.
Die übergewichtige und zuckerkranke Mutter hatte sich vor der Geburt in ein Recklinghäuser Krankenhaus begeben. Sie wollte einen Kaiserschnitt, doch ihr Wunsch wurde angeblich nicht erhört. Auch nicht, als der errechnete Geburtstermin schon übergeschritten war. Am 03. April waren schließlich keine Herztöne mehr zu hören. Wenn die Mutter an diesen Moment zurückdenkt, befällt sie noch immer das Grauen: „Ich fühlte mich wie ein lebendiger Sarg.“
Hatte der Arzt zu lange gewartet? Die Dorstenerin sagte „Ja“ und verklagte den behandelnden Gynäkologen, der im Prozess vor der 6. Zivilkammer allerdings alle Schuld von sich wies.
Ein Dortmunder Professor (49) gab dem Arzt zunächst auch Recht. Ein klassischer Kunstfehler, so das Fazit des Gerichts-Gutachters, habe nicht vorgelegen. Allerdings habe es sich um eine Risikoschwangerschaft gehandelt. Und deshalb hätte man mit der Geburt nicht so lange warten dürfen. Wörtlich sagte der Professor: „Ich halte es für nicht vertretbar, dass man weiter gewartet hat.“
Auf jeden Fall hätte man die Mutter über die Risiken aufklären müssen. Weil bei Diabetes-Partienten der errechnete Geburtstermin eigentlich immer eingehalten werden sollte.
Ihr Mutterglück hat die 37-Jährige inzwischen doch noch gefunden. Im Mai 2002 wurde ihre Tochter geboren - per Kaiserschnitt.
Marler Zeitung vom 25.03.2004 – Totgeburt I
PROZESS: Gutachter Prof. Dr. Schwenzer nennt tragischen Kindstod
vor der Geburt im Knappschaftskrankenhaus „schicksalhaft“
Der tragische Tod eines neunmonatigen Babys kurz vor der Geburt im April 2001 ist „schicksalhaft, und nicht auf fehlerhaftes Verhalten des Mediziners zurückzuführen“.
Das ist die Kernaussage eines Gutachters von Prof. Dr. Schwenzer, Dortmund, zu einem traurigen Ereignis, das seit drei Jahren sowohl die betroffene Dorstener Eltern, als auch die Gynäkologie des Knappschaftskrankenhauses in Recklinghausen belastet. Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum beschäftigt sich gestern erneut mit der Frage, ob dem unerwarteten Tod des normal 3100 Gramm wiegenden Babys ein ärztlicher Fehler zu Grunde lag. In seinem Gutachten attestiert Prof. Dr. Schwenzer dem Team im Knappschaftskrankenhaus, dass der „Fruchttod“ angesichts aller relevanten Untersuchungsergebnisse „nicht vorhersehbar“ gewesen sei.
Das Risiko des schicksalhaften Kindstodes bei einer Diabetikerin, wie damals im Falle der übergewichtigen Dorstenerin, erhöht ist, sei allgemeiner Erkenntnisstand der Medizin. Aus der Dokumentation der Gynäkologie des Knappschaftskrankenhauses sei in diesem Zusammenhang allerdings das Geburtsmanagement nicht zum errechneten Termin eingeleitet worden. Bei Diabetikerinnen sei dies nicht unüblich. Der Chefarzt der Gynäkologie begründete das siebentägige Zuwarten über den eigentlichen Geburtstermin hinaus mit den „absolut normalen Werten“, die das Kind im Mutterleib bis zuletzt aufgewiesen habe.
Deshalb habe man in Übereinstimmung mit der werdenden Mutter im Rahmen eines vertretbaren Zeitraumes abzuwarten, was das Mitarbeiterteam des Krankenhauses bestätigen könne. Eine Aussage, der die Klägerin seit 2001 widerspricht. Sie habe bereits bei der ersten Kontaktaufnahme rund zwei Monate vor der errechneten Geburt den Wunsch nach einer Entbindung per Kaiserschnitt geäußert und später wiederholt. Um ein „so kompliziertes Verfahren“ zu beenden, schlug die Kammer einen Vergleich vor. Die Klägerin hatte 10.000,00 Euro Schmerzensgeld gefordert- lehnte ab. Sie strebt weiter einen Richterspruch an. „Es ist dramatisch, wie Liebe und Vertrauen nach diesem tragischen Ereignis in blanken Hass umgeschlagen sind“, sagte der Beklagte Recklinghäuser Mediziner sichtlich betroffen.
Bild Zeitung vom 10.09.2002 – Totgeburt I
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MUTTER VERKLAGT ARZT, WEIL ER KAISERSCHNITT VERWEIGERTE |



